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20.07.26

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1. August: Höhenfeuer, Lampions – und was bei Feuerverbot gilt

Es riecht nach Grillrauch, irgendwo steigt die erste Rakete zischend in den Himmel, und über dem gegenüberliegenden Hügel glüht ein Feuer in die Dämmerung. Kinder ziehen mit leuchtenden Lampions über die Wiese, jemand summt die Nationalhymne – zumindest die paar Zeilen, die alle auswendig können. Der 1. August hat etwas Verlässliches: Egal wie das Jahr bisher gelaufen ist, an diesem Abend rückt die Schweiz ein Stück zusammen.

Ein Feiertag, der jünger ist als sein Anlass

Der Bundesbrief, an den der 1. August erinnert, wird auf den Anfang des Monats August 1291 datiert – offiziell gefeiert wird das aber erst seit 1891, zum 600-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft. Bis dahin war der Tag vielerorts ein ganz normaler Werktag, an dem höchstens ein paar Vereine ein Feuer entzündeten. Erst nach und nach wurde aus dem lokalen Brauch ein Fest für das ganze Land. Und richtig überraschend wird es, wenn man fragt, seit wann eigentlich frei ist.

Wusstest Du? Erst seit 1994 ist der 1. August in der ganzen Schweiz ein bezahlter, arbeitsfreier Feiertag. Das Stimmvolk hatte sich im September 1993 in einer Volksabstimmung klar dafür ausgesprochen – vorher entschied jeder Kanton selbst, ob an diesem Tag gearbeitet wurde.

Vom Rütli bis auf den Hügel

Kaum ein Feiertag lebt so sehr von seinen Bildern wie der 1. August. Die einen zieht es hinauf auf die Rütliwiese hoch über dem Urnersee, wo der Sage nach alles begann. Die meisten aber feiern dort, wo sie gerade sind: im Garten, auf dem Dorfplatz, am Seeufer. Ob mit grosser Ansprache oder einfach mit der Familie am Grill – das Schöne am 1. August ist, dass jeder seine eigene Version davon hat. Zwei Traditionen aber tauchen fast überall auf.

Das Höhenfeuer

Wenn die Sonne untergeht, beginnen auf Hügeln und Bergkämmen die Feuer zu brennen – eine Kette aus Lichtpunkten, die sich quer durchs Land zieht. Der Brauch geht auf die alten Hochwachten zurück: Lange bevor es Telefon oder Radio gab, warnten Signalfeuer auf den Anhöhen die Täler vor Gefahr. Heute steht das Höhenfeuer nicht mehr für Alarm, sondern für Zusammengehörigkeit – und für den vielleicht schönsten Moment des Abends, wenn ein Licht nach dem anderen aufleuchtet – sofern die Trockenheit mitspielt, doch dazu gleich mehr.

Lampionumzug und 1.-August-Brunch

Für die Kinder gehört der Lampionumzug zum Fest wie der Cervelat zum Grill. In vielen Gemeinden zieht am Abend ein leuchtender Zug durch die Strassen, angeführt von selbstgebastelten Laternen. Und am Morgen danach? Da lädt seit 1993 der Bauernverband zum 1.-August-Brunch auf den Hof – Zopf, Käse, Konfitüre und ein Blick in den Stall inklusive. Aus einem Feiertagsabend ist so ein ganzes Wochenende geworden.

Exkurs: Der Bundesbrief – ein Dokument mit Fragezeichen

Das berühmte Pergament, heute im Bundesbriefmuseum in Schwyz aufbewahrt, nennt kein exaktes Datum, sondern nur den «Anfang des Monats August». Historiker sind sich zudem weitgehend einig, dass 1291 nicht die «Geburtsstunde der Schweiz» im heutigen Sinn war, sondern einer von mehreren Bünden jener Zeit. Dass ausgerechnet dieses Dokument zum Gründungsmythos wurde, ist vor allem dem 19. Jahrhundert zu verdanken – als die junge Bundesstaat-Schweiz eine verbindende Geschichte suchte. Ein schönes Beispiel dafür, dass Traditionen oft jünger sind, als sie sich anfühlen.

Feuerverbot: Wenn der Funke nicht springen darf

So fest Höhenfeuer und Feuerwerk zum 1. August gehören – ob sie tatsächlich brennen dürfen, entscheidet in trockenen Sommern die Natur. Nach Wochen ohne Regen genügt ein Funke im dürren Gras, und aus dem Brauchtum wird ein Waldbrand. Deshalb gilt: Vor dem Fest kurz prüfen, was in Deiner Region erlaubt ist.

Der Bund stuft die Waldbrandgefahr in fünf Stufen ein, von «gering» bis «sehr gross». Ab Stufe 4 sprechen die Kantone in der Regel ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aus – oft kommt ein Feuerwerksverbot dazu, und viele Gemeinden sagen ihr Höhenfeuer ab. Weil jeder Kanton (und teils jede Gemeinde) selbst entscheidet, kann am selben Abend im Nachbardorf anderes gelten als bei Dir.

  • Aktuelle Lage checken: Die offizielle Gefahrenkarte des Bundes findest Du auf waldbrandgefahr.ch, dazu informieren Kanton und Gemeinde auf ihren Websites.
  • Kurz vor dem Fest nochmals schauen: Die Lage kann sich innert Tagen ändern – ein Gewitter entschärft sie, eine Hitzewoche verschärft sie.
  • Bei Verbot gilt: kein offenes Feuer, kein Feuerwerk, je nach Kanton auch kein Grillieren ausserhalb fester Feuerstellen. Verstösse können gebüsst werden.
  • Himmelslaternen sind übrigens unabhängig vom Wetter fast überall verboten.

Ein abgesagtes Feuer muss den Abend nicht verderben: Lampions, Laternen und Lichterketten leuchten auch bei Stufe «sehr gross» – nur eben ohne Funkenflug.

So wird aus dem Abend ein Fest – auch ohne Funken

Man braucht nicht viel, um den 1. August zu feiern – aber ein paar Dinge machen den Abend runder. Wer Gäste erwartet, ist mit Party-Deko in Rot-Weiss schnell in Feststimmung: eine Tischdecke, ein paar Servietten mit Schweizerkreuz, eine Girlande über der Terrassentür. Für die Kinder lohnt sich ein kleiner Vorrat an Lampions und Laternen, damit der Umzug garantiert leuchtet – gerade bei den Kleinsten sind die selbst getragenen Lichter oft das Highlight des ganzen Tages. Und falls das Wetter kippt, sorgen wetterfeste Lichterketten auch drinnen für Feuerwerksstimmung ganz ohne Funken. Schau doch in unserem Sortiment vorbei, wenn Dir für den Abend noch das eine oder andere fehlt.

Und wie feierst Du den 1. August?

Höhenfeuer und Brunch, laut mit Raketen oder leise auf dem Balkon – für den Nationalfeiertag gibt es kein Richtig und kein Falsch. Verrate uns: Ist es bei Dir eher das grosse Fest mit der ganzen Nachbarschaft, oder der stille Abend mit Blick auf die Feuer in der Ferne?